Willkommen bei dem Hygienekonzept
von Faber Touristik!

Liebe Busreisegäste,

wir freuen uns sehr, endlich wieder mit Ihnen auf Reisen gehen zu können. Busreisen sind seit 22.06.2020 auch in Bayern wieder erlaubt. Seien Sie versichert: Wir setzen alles daran, dass Ihr Urlaub wieder zur schönsten Zeit des Jahres wird.

Leider werden uns von Seiten der Behörden vorgeschriebene Maßnahmen und Regeln, die bei der Durchführung von Busreisen einzuhalten sind, immer noch sehr kurzfristig mitgeteilt. Eine Umsetzung von heute auf morgen ist hier leider meist nicht möglich bzw. was heute gilt, ist meist morgen schon wieder veraltet. Sie sehen, wir haben es aktuell nicht leicht.

Das Wohlergehen und die Gesundheit unserer Gäste und unserer Mitarbeiter/-innen liegt uns sehr am Herzen. Wir haben – ausgehend von den gesetzlichen Vorgaben – ein umfangreiches Hygienekonzept entwickelt, um Ihnen einen unbeschwerten Urlaub zu ermöglichen. Die wichtigsten Punkte haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Wir haben uns dazu entschlossen, hauptsächlich die Reisen unseren Gästen anzubieten, die uns in die schönsten Regionen innerhalb Deutschlands oder in benachbarte EU-Länder führen. Vor jeder Reise prüfen wir sorgfältig, inwieweit alle im Reisepreis angebotenen Programmpunkte und Leistungen tatsächlich durchgeführt werden können. Bei allen Reisen behalten wir uns eventuelle Programmanpassungen vor, worüber wir Sie selbstverständlich rechtzeitig vor der Reise informieren werden.

Sollten Sie Fragen zu unseren Reisen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung.

Unsere Hygienestandards auf einen Blick

Allgemeines
Bei allen unseren Busreisen gelten die aktuellen, vom Robert-Koch-Institut ausgegebenen Hygieneempfehlungen. Dazu zählen insbesondere das empfohlene Abstandhalten, regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren, sowie das Einhalten der Husten- und Nießetikette.
Vorkehrungen im Reisebus
  • Selbstverständlich werden unsere Busse nach jedem Einsatz gründlich gereinigt und desinfiziert, insbesondere Berührungspunkte wie Haltegriffe, Armlehnen und die Bordtoilette

  • In den Einstiegen stehen für Sie Desinfektionsspender bereit

  • Die Bordtoilette ist mit Seife, Handdesinfektion und Einmalhandtüchern ausgestattet

  • Durch modernste Lüftungssysteme im Bus und zusätzlichen Pausen erfolgt ein regelmäßiger Luftaustausch

  • Fahrgastinformationen zu den Hygienevorschriften und zum Sicherheitsverhalten sind im Bus gut sichtbar angebracht

  • Bitte beachten Sie die Sicherheitsanweisungen und Durchsagen des Fahrers

Reiseablauf
  • Sofern am Ausgangsort der Busreise die 7-Tage-Indzidenz von 50 überschritten wird, müssen Fahrgäste vor Fahrtantritt einmalig einen negativen Corona-Test vorlegen

  • Die Testpflicht entfällt, wenn im jeweiligen Landkreis bzw. Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 50 unterschritten wird (geregelt in §4 der 13. BayIfSMV).

  • Gemäß aktueller infektionsschutzrechtlicher Vorgaben sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie asymptomatische geimpfte und genesene Personen vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen. Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID 19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Falls die Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 länger als sechs Monate zurückliegt, entfällt die Testnachweispflicht, wenn zusätzlich zum Genesenennachweis auch eine singuläre Impfdosis gegen COVID-19 nachgewiesen werden kann. Sowohl genesene als auch geimpfte Personen dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen. Bei ihnen darf zudem keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 nachgewiesen sein. Geimpfte bzw. genesene Personen haben vor der Nutzung eines testabhängigen Angebots einen Impfnachweis bzw. einen Genesenennachweis im Sinne der SchAusnahmV vorzulegen. Das Alter von Kindern ist erforderlichenfalls durch entsprechende Dokumente glaubhaft zu machen.

  • Bitte beachten Sie, dass das Tragen einer FFP2-Maske beim Ein- und Ausstieg sowie während der gesamten Reise im Bus für Fahrgäste ab dem 16. Geburtstag gesetzlich vorgeschrieben ist. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht komplett befreit. Kinder zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag müssen eine medizinische Maske tragen.

  • Bitte bedenken Sie, dass Sie zeitweise auch bei Besichtigungen und beim Betreten in Restaurants und Hotels einen Mund-Nasen-Schutz benötigen. Es empfiehlt sich deshalb einen Ersatz-Mund-Nasen-Schutz sowie eine kleine Flasche Desinfektionsmittel im Handgepäck mitzuführen.

  • Bitte halten Sie an Ihrer Zustiegshaltestelle und beim Einsteigen den notwendigen Sicherheitsabstand zu Ihren Mitreisenden ein

  • Es erfolgt eine verbindliche Sitzplatzeinteilung für die gesamte Reise. Dabei versuchen wir selbstverständlich Sitzplatzwünsche soweit als möglich zu berücksichtigen.

  • Bitte desinfizieren Sie die Hände vor jedem Einstieg in den Bus

  • Das Ein- und Aussteigen erfolgt nach einen vorgeschriebenen Konzept. Dabei gilt für Gäste mit Sitzplätzen in der hinteren Bushälfte ,dass diese den hinteren Einstieg nutzen; Gäste mit Sitzplätzen in der vorderen Bushälfte nutzen bitte den vorderen Einstieg.

  • Das Ein- und Ausladen des Gepäcks erfolgt ausschließlich durch unser Personal

  • Im Bus dürfen nur verpackte Getränke ausgegeben werden und die Bezahlung muss kontaktlos erfolgen (keine alkoholischen Getränke). Leider können wir aktuell keinen Kaffee und Kuchen bzw. Kleines Bordfrühstück anbieten.

Umgang bei Krankheitssymptomen/Aufbewahrung Kontaktdaten
  • Eine Reiseteilnahme kann nur erfolgen, wenn Sie keine Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. Eine Reiseteilnahme ist auch ausgeschlossen, wenn Sie in den letzten 14 Tagen vor Reiseantritt Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person standen.

  • Sollten Sie während der Reise Krankheitssymptome bei sich feststellen, nehmen Sie bitte zum Schutz aller Mitfahrenden umgehend Kontakt mit unserem Fahrer auf. Dieser wird alles Weitere in die Wege leiten.

  • Wir sind verpflichtet, Name und Vorname, Adresse oder Telefonnummer sowie Beginn und Ende der Beförderung aller Fahrgäste schriftlich zu erfassen und für die Dauer von 4 Wochen aufzubewahren; diese werden anschließend von uns vernichtet.